Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt?
Viele Gartenbesitzer sind unsicher: Darf ich meine Hecke im Sommer schneiden, oder gibt es dafür ein Verbot? Die gute Nachricht: Ein ordentlicher Formschnitt ist das ganze Jahr erlaubt. Für starke Rückschnitte gibt es aber feste Regeln.
Kurz gesagt: Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind auch in dieser Zeit erlaubt. Brütende Vögel dürfen dabei nie gestört werden.
Was das Gesetz sagt
Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5). Es soll Vögel und andere Tiere während der Brut- und Setzzeit schützen. Das gilt bundesweit, also auch in Delmenhorst und Bremen.
| Zeitraum | Was erlaubt ist |
|---|---|
| 1. Oktober bis 28./29. Februar | Starker Rückschnitt, „auf den Stock setzen“ und Entfernen von Hecken |
| 1. März bis 30. September | Nur schonende Form- und Pflegeschnitte, also der Zuwachs des Jahres |
Die besten Zeitpunkte für den Heckenschnitt
- Ende Juni: Der klassische Formschnitt, wenn der erste Austrieb abgeschlossen ist. Vorher kurz in die Hecke schauen, ob dort Vögel brüten.
- Ende August bis September: Ein zweiter, leichter Schnitt, damit die Hecke gepflegt in den Winter geht.
- Oktober bis Februar: Die Zeit für kräftige Verjüngungsschnitte oder wenn eine Hecke deutlich kleiner werden soll. Nicht bei Frost schneiden.
So bleibt deine Hecke dicht
- Schneide die Hecke unten etwas breiter als oben, also leicht trapezförmig. So bekommen auch die unteren Zweige genug Licht.
- Schneide lieber regelmäßig ein wenig als selten sehr viel.
- Wähle einen bedeckten Tag. In praller Sonne können frische Schnittstellen verbrennen.
- Verwende scharfes Werkzeug, damit die Zweige nicht ausfransen.
Heckenschnitt in Delmenhorst und Bremen
Keine Zeit oder keine Lust auf die Leiter? Wir übernehmen den Heckenschnitt inklusive Abtransport des Schnittguts, einmalig oder regelmäßig im Rahmen unseres Hausmeisterservice.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Regeln nicht einhalte?
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab.
Gilt das Verbot auch für einzelne Sträucher?
Die Regel betrifft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Für einzelne Bäume in Hausgärten können andere Vorschriften gelten, z. B. eine Baumschutzsatzung deiner Stadt.