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Winterdienst-Pflicht in Delmenhorst und Bremen: Was Eigentümer wissen müssen

Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Wer muss räumen – und ab wann? Wenn dein Grundstück an einer öffentlichen Straße liegt, bist in den meisten Fällen du als Eigentümer für den Gehweg vor deinem Haus verantwortlich. Hier erfährst du, was in Delmenhorst und Bremen gilt.

Die Regeln auf einen Blick

Delmenhorst

  • Werktags: 7 bis 21 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 9 bis 21 Uhr
  • Mindestens 1 Meter breit räumen
  • Streusalz grundsätzlich verboten

Bremen

  • Werktags: 7 bis 20:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 9 bis 20 Uhr
  • Gehweg entlang des Grundstücks inklusive Treppen
  • Ohne Gehweg: 1,5 Meter Randstreifen

Winterdienst in Delmenhorst

In Delmenhorst müssen Anlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage ihre Gehwege räumen und bei Glätte streuen. Die Pflicht gilt werktags von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. Fällt in dieser Zeit neuer Schnee oder wird es wieder glatt, musst du erneut räumen und streuen.

  • Geh- und Radwege mindestens 1 Meter breit räumen, in der Fußgängerzone 1,50 Meter
  • Gibt es keinen Gehweg, einen Streifen von 1 Meter am Straßenrand freihalten
  • Streuen mit Sand, Splitt oder Granulat – Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten
  • Ausnahme: Salz nur, wenn es nicht anders geht, etwa bei Eisregen
  • Bei Tauwetter Rinnen und Abflüsse freihalten, damit das Wasser ablaufen kann

Bei Verstößen drohen laut Stadt Delmenhorst Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

Winterdienst in Bremen

In Bremen gilt die Räum- und Streupflicht werktags von 7 bis 20:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Eigentümer müssen den Gehweg und die Fläche entlang ihres Grundstücks einschließlich Treppen schnee- und eisfrei halten. Gibt es keinen abgesetzten Gehweg, gilt ein Randstreifen von 1,5 Metern. Die Fahrbahnen von Nebenstraßen streut der städtische Winterdienst in der Regel nicht.

Wohin mit dem Schnee?

  • Nicht auf die Fahrbahn schieben, wenn der Verkehr dadurch behindert wird
  • Nicht auf das Grundstück der Nachbarn
  • Hydranten, Schachtdeckel und Abflüsse frei lassen
  • Straßenrinnen und Einlaufschächte nicht zuschütten

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Rutscht jemand vor deinem Haus aus, weil nicht geräumt oder gestreut wurde, kannst du als Eigentümer haftbar sein – zum Beispiel für Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Deshalb lohnt es sich, zuverlässig zu räumen oder die Aufgabe an jemanden abzugeben, der das sicher erledigt.

Kann ich die Winterdienst-Pflicht abgeben?

Ja. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen. Bei Mietern muss das im Mietvertrag klar geregelt sein. Wenn du einen Winterdienst beauftragst, solltest du trotzdem ab und zu kontrollieren, ob geräumt wird – eine Dokumentation der Einsätze hilft dir dabei.

Keine Lust, früh morgens Schnee zu schippen? Handwerkerheld übernimmt den Winterdienst in Delmenhorst und Bremen – mit Dokumentation jedes Einsatzes.

Häufige Fragen

Muss ich auch als Mieter Schnee räumen?

Nur wenn das im Mietvertrag oder in der Hausordnung wirksam geregelt ist. Sonst bleibt die Pflicht beim Eigentümer.

Muss ich räumen, wenn ich im Urlaub bin?

Ja, die Pflicht gilt auch, wenn du nicht da bist. Du musst dann jemanden organisieren, der für dich räumt und streut – zum Beispiel einen Nachbarn oder einen Winterdienst.

Was gilt bei Dauerschneefall?

Bei anhaltendem Schneefall musst du nicht ununterbrochen räumen. Sobald es aufhört oder nachlässt, musst du aber innerhalb einer angemessenen Zeit räumen und streuen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Straßenreinigungssatzung und -verordnung der Stadt Delmenhorst sowie das Bremische Landesstraßengesetz. Stand: Oktober 2026.